Was ist REACH?
REACH ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen.
REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen.
Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab:
Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals.
Neben der REACH-Verordnung existieren auf EU-Ebene eine Reihe von spezifischen Regelungen, die sich auf Chemikalien in Produkten beziehen.Sie regeln zum einen kritische Chemikalien in bestimmten Produktgruppen.
Zu diesen produktgruppenbezogenen Regelungen gehören beispielsweise die RoHS-Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Zum anderen machen sie für besonders problematische Chemikalien genaue Vorgaben für deren Einsatz in Produkten.
Informationen zu den Auskunftsrechten
REACH Art. 33 regelt die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette. Er verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen ein Stoff der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist.
Dieser Kommunikationspflicht kommen wir mit unserem Informationsblatt nach.