GSPR Richtlinien

Die armag GmbH als Schwesterunternehmen der KNAUSS GmbH vertreibt die von KNAUSS in der Manufaktur hergestellten und teilweise auch beschaften Produkte. Der Hersteller KNAUSS stellt sicher, dass diese Produkte den Verordnungen des GSPR entsprechen.

Hinweis: Die EU-Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit wurde am 23.05.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist für betroffene Wirtschafsakteure ab dem 13.12.2024 verbindlich anzuwenden.

Hiermit gewährleistet die KNAUSS GmbH als Hersteller, dass:

  • nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden und entsprechend entworfen und hergestellt wurden
  • eine Risikoanalyse für jedes angebotene Produkt durchgeführt wurde
  • die technischen Unterlagen erstellt und auf dem neusten Stand zur Verfügung gestellt wurden
  • die Konformität der Produkte aus der Manufaktur
  • die Produkte - soweit technisch möglich - mit einer Typen, Chargen- oder Seriennummer gekennzeichnet werden
  • die Produkte in der Umverpackung mit dem (Handels-)Namen, der Postanschrift und der elektronischen Adresse versehen werden
  • dem Produkt - soweit erforderlich - eine Anweisung und die Sicherheitsinformationen beigefügt werden
  • Produktbeobachtungen und Stichprobenprüfungen durchgeführt werden
  • Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, falls Probleme beim Produkt aufreten die Behörden informiert werden, falls von dem Produkt Gefahren ausgehen. Andere Wirtschafsakteure, verantwortliche Personen und online Marktplätze in der betreffenden Lieferkette und Verbraucher werden informiert
  • Kommunikationskanäle eingerichtet wurden, zur Einreichung von Beschwerden und Meldung von Unfällen und Sicherheitsproblemen
  • Beschwerden analysiert werden und ein Verzeichnis hierüber geführt wird

Ein PDF zum Download finden Sie hier.

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Die armag GmbH als Schwesterunternehmen der KNAUSS GmbH vertreibt die von KNAUSS in der Manufaktur hergestellten und teilweise auch beschaften Produkte. Der Hersteller KNAUSS stellt sicher, dass diese Produkte den Verordnungen des GSPR entsprechen.

Hinweis: Die EU-Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit wurde am 23.05.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist für betroffene Wirtschafsakteure ab dem 13.12.2024 verbindlich anzuwenden.

Hiermit gewährleistet die KNAUSS GmbH als Hersteller, dass:

  • nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden und entsprechend entworfen und hergestellt wurden
  • eine Risikoanalyse für jedes angebotene Produkt durchgeführt wurde
  • die technischen Unterlagen erstellt und auf dem neusten Stand zur Verfügung gestellt wurden
  • die Konformität der Produkte aus der Manufaktur
  • die Produkte - soweit technisch möglich - mit einer Typen, Chargen- oder Seriennummer gekennzeichnet werden
  • die Produkte in der Umverpackung mit dem (Handels-)Namen, der Postanschrift und der elektronischen Adresse versehen werden
  • dem Produkt - soweit erforderlich - eine Anweisung und die Sicherheitsinformationen beigefügt werden
  • Produktbeobachtungen und Stichprobenprüfungen durchgeführt werden
  • Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, falls Probleme beim Produkt aufreten die Behörden informiert werden, falls von dem Produkt Gefahren ausgehen. Andere Wirtschafsakteure, verantwortliche Personen und online Marktplätze in der betreffenden Lieferkette und Verbraucher werden informiert
  • Kommunikationskanäle eingerichtet wurden, zur Einreichung von Beschwerden und Meldung von Unfällen und Sicherheitsproblemen
  • Beschwerden analysiert werden und ein Verzeichnis hierüber geführt wird

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